RechtsanwaltMarkusMueller-Dahlem
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 Rechtsanwalt
 Marcus Müller-Dahlem
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Impressum

Ein dritter Tätigkeitsschwerpunkt von Herr Müller-Dahlem liegt im Verkehrsrecht. Dies umfasst alle Fragen, die die Unfallregulierung betreffen, daneben aber auch Verkehrsordnungswidrigkeiten und das Verkehrsstrafrecht.

Die wesentliche Aufgabe von Rechtsanwalt Müller-Dahlem besteht bei der Unfallschadenregulierung darin, Ihre berechtigten Ansprüche, auch gegen den Willen des nicht regulierenden Versicherers, durchzusetzen. Ohne spezielle Kenntnis der Schadensabrechnung sind Sie als Geschädigter oftmals nicht in der Lage, die Ihnen zustehenden Ansprüche vollständig gegenüber der Versicherung geltend zu machen. Dies können sowohl der Fahrzeugschaden selbst, wie auch Nutzungsausfall oder die Kosten für einen Mietwagen sein. Aber auch bei Problemen im Zusammenhang mit Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder der Kostenerstattung eines Sachverständigen steht Herr Müller-Dahlem kompetent an Ihrer Seite. Da die Erfahrung zeigt, dass Versicherer keinesfalls kooperativ im Hinblick auf entstehende Kosten arbeiten, vertritt Rechtsanwalt Müller-Dahlem seine Mandanten umfassend und zügig bei der Schadensregulierung.

Oftmals sind im Zusammenhang mit einem Unfall Verkehrsordnungswidrigkeiten begangen worden. Der jeweilige Fahrer erhält in Abhängigkeit der Höhe eines Bußgeldes Punkte eingetragen, die für das Behalten der Fahrerlaubnis von Bedeutung sein können. Im Falle der Verhängung eines Bußgeldes kommt es Herrn Müller-Dahlem daher darauf an, dieses so gering wie möglich zu halten, um hierdurch, gerade wenn sie aus beruflichen oder familiären Gründen auf ihren Führerschein angewiesen sind, keine Gefahr für die Entziehung der Fahrerlaubnis aufkommen zu lassen.
Da mehr als ein Drittel aller von den Gerichten bearbeiteten Strafsachen Verkehrsstrafsachen sind, wie zum Beispiel Trunkenheitsfahrt, Unfallflucht oder fahrlässige Körperverletzung durch einen Unfall hat es sich Herr Müller-Dahlem zur Aufgabe gemacht, ein faires Verfahren zu garantieren und dem Richter die individuelle Situation des Mandanten umfassend darzulegen.