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Kontakt
und Terminvereinbarung
Anschrift
Rechtsanwalt
Marcus Müller-Dahlem
Textorstr. 67
60594 Frankfurt am Main
Telefon
+49 69 6031212
Telefax
+49 69 617283
E-Mail
RaMuellerDahlem@t-online.de
Impressum |
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Einer der
Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Müller-Dahlem liegt auf dem Gebiet
des Wohnungseigentumsrechts. Eine Vielzahl von Problemen tauchen im Wohnungseigentums-recht auf, da die gesetzlichen
Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes nur sehr ungenau sind und die
Rechtsmaterie durch eine umfassende Rechtsprechung geprägt wird. Im
Rahmen des Wohnungseigentumsrecht stehen die Rechtsbeziehungen der
einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zu dem Verwalter im
Vordergrund. Hier informiert Rechtsanwalt Müller-Dahlem Sie zu den
Fragen, welche Rechte und Pflichten Miteigentümer untereinander
haben, welche Befugnisse und Pflichten die Verwaltung hat und welche
Formalien bei der Beschlussfassung zu beachten sind. Außerdem steht Herr Müller-Dahlem
bei Wohnungseigentümer-versammlungen mit Rat und
Tat an Ihrer Seite. Zudem berät er Sie zum Erwerb einer
Eigentumswohnung, insbesondere zu allen kauf- und
werksvertragsrechtlichen Fragen aber auch rund um Mängelansprüche.
Da das Wohnungseigentumsrecht mit dem Miet- und Pachtrecht
oftmals in Berührung kommt, liegt auf diesem Rechtsgebiet ein
weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herr Müller-Dahlem. Eine Wohnung
bildet für den Mieter den Lebensmittelpunkt und für den Vermieter
stellt sie häufig dessen größten oder einzigen Vermögenswert dar,
dessen Finanzierung keinen Mietausfall erlaubt. Da im Mietrecht die
Fronten meist verhärtet sind, informiert Herr Müller-Dahlem Mieter
zu Kündigungen und Kündigungsfristen, zur Rechtmäßigkeit von
Nebenkostenabrechnung und Mieterhöhungen, zu Schönheitsreparaturen,
zu Mieter-einbauten, zu allen Fragen, die die Kaution betreffen, zu
Problemen mit Nachbarn und zur Durchsetzung von Minderungsansprüchen
aufgrund von Mängeln an der Mietsache.
Vermietern steht er unter anderem bei der Durchsetzung von
Mietzinsforderungen, dem Vermieterpfandrecht, Kündigungen oder bei
einer Räumungsklage zur Seite.
Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden sollten Sie schon vor der
Begründung eines Mietverhältnisses Herr Müller-Dahlem zur Gestaltung
oder Überprüfung Ihres Mietvertrages um Rat ersuchen.
Doch nicht nur im Wohnraummietrecht, sondern auch im
Gewerberaummietrecht begleitet Herr Müller-Dahlem
Sie mit Rat und Tat. Das Gewerberaummietrecht unter-scheidet sich vor
allem dadurch vom Wohnraummietrecht, dass Schutzvorschriften, wie
sie im Wohnraummietrecht zugunsten des wirtschaftlich Schwächeren
oder des rechtlich Unerfahrenen gelten, im Gewerbemietrecht
regelmäßig nicht zur Anwendung kommen. Aus diesem Grund sollten Sie
sich schon vor Vertragsabschluß von Rechtsanwalt Müller-Dahlem
beraten lassen. |