RechtsanwaltMarkusMueller-Dahlem
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 Rechtsanwalt
 Marcus Müller-Dahlem
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Impressum

 

Einer der Tätigkeitsschwerpunkte von Herrn Müller-Dahlem liegt auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts. Eine Vielzahl von Problemen tauchen im Wohnungseigentums-recht auf, da die gesetzlichen Vorgaben des Wohnungseigentumsgesetzes nur sehr ungenau sind und die Rechtsmaterie durch eine umfassende Rechtsprechung geprägt wird. Im Rahmen des Wohnungseigentumsrecht stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zu dem Verwalter im Vordergrund. Hier informiert Rechtsanwalt Müller-Dahlem Sie zu den Fragen, welche Rechte und Pflichten Miteigentümer untereinander haben, welche Befugnisse und Pflichten die Verwaltung hat und welche Formalien bei der Beschlussfassung zu beachten sind. Außerdem steht Herr Müller-Dahlem bei Wohnungseigentümer-versammlungen mit Rat und Tat an Ihrer Seite. Zudem berät er Sie zum Erwerb einer Eigentumswohnung, insbesondere zu allen kauf- und werksvertragsrechtlichen Fragen aber auch rund um Mängelansprüche.

Da das Wohnungseigentumsrecht mit dem Miet- und Pachtrecht oftmals in Berührung kommt, liegt auf diesem Rechtsgebiet ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Herr Müller-Dahlem. Eine Wohnung bildet für den Mieter den Lebensmittelpunkt und für den Vermieter stellt sie häufig dessen größten oder einzigen Vermögenswert dar, dessen Finanzierung keinen Mietausfall erlaubt. Da im Mietrecht die Fronten meist verhärtet sind, informiert Herr Müller-Dahlem Mieter zu Kündigungen und Kündigungsfristen, zur Rechtmäßigkeit von Nebenkostenabrechnung und Mieterhöhungen, zu Schönheitsreparaturen, zu Mieter-einbauten, zu allen Fragen, die die Kaution betreffen, zu Problemen mit Nachbarn und zur Durchsetzung von Minderungsansprüchen aufgrund von Mängeln an der Mietsache.

Vermietern steht er unter anderem bei der Durchsetzung von Mietzinsforderungen, dem Vermieterpfandrecht, Kündigungen oder bei einer Räumungsklage zur Seite.
Um spätere Streitigkeiten zu vermeiden sollten Sie schon vor der Begründung eines Mietverhältnisses Herr Müller-Dahlem zur Gestaltung oder Überprüfung Ihres Mietvertrages um Rat ersuchen.

Doch nicht nur im Wohnraummietrecht, sondern auch im Gewerberaummietrecht begleitet Herr Müller-Dahlem Sie mit Rat und Tat. Das Gewerberaummietrecht unter-scheidet sich vor allem dadurch vom Wohnraummietrecht, dass Schutzvorschriften, wie sie im Wohnraummietrecht zugunsten des wirtschaftlich Schwächeren oder des rechtlich Unerfahrenen gelten, im Gewerbemietrecht regelmäßig nicht zur Anwendung kommen. Aus diesem Grund sollten Sie sich schon vor Vertragsabschluß von Rechtsanwalt Müller-Dahlem beraten lassen.